vereinfachte Rechtsvorschriften zur Videoüberwachung - Smart Products

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vereinfachte Rechtsvorschriften zur Videoüberwachung

Alarmsysteme EULE
Grundsätzlich gilt: Eine Überwachung des öffentlichen Raumes mit digitaler Aufzeichnung - Gehsteig, Straße, Parkplatz etc. ist nicht zulässig!

Sonderfälle sind geregelt und erfordern eine Anmeldung/Genehmigung bei der Datenschutzbehörde.



Anmerkung: Die EULE ist kein Videoüberwachungssystem sondern ein Videoalarmsystem und fällt nicht unter dieses Gesetz !
Kooperationspartner
Liquidierung mit 23.7.2020
18.12.2017
Smart Products hat 2020 seine Tätigkeiten eingestellt.

Die Erfahrungen aus dem Einsatz der Smart Products Sicherheitssysteme gehen an www.safercities.at
Safer Cities unterstützt Sie weiterhin bei allfälligen Problemen mit Sicherheitssystemen,
sofern reguläre Wartungsfirmen keinen Support leisten können.



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