vereinfachte Rechtsvorschriften zur Videoüberwachung
Alarmsysteme EULE
Grundsätzlich gilt: Eine Überwachung des öffentlichen Raumes mit digitaler Aufzeichnung - Gehsteig, Straße, Parkplatz etc. ist nicht zulässig!
Sonderfälle sind geregelt und erfordern eine Anmeldung/Genehmigung bei der Datenschutzbehörde.
Anmerkung: Die EULE ist kein Videoüberwachungssystem sondern ein Videoalarmsystem und fällt nicht unter dieses Gesetz !